Vorläufige Einstellung Trainingsbetrieb Union Judoclub VHS Horn-Gars

Liebe Judoka und Eltern!

Aufgrund der ab 22.11.2021 geltenden neuen COVID-19-Verordnung müssen wir vorläufig den Trainingsbetrieb einstellen!

Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes:
Abhängig von den aktuellen gesetzlichen Vorgaben wird die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs erfolgen.

Alle Informationen, wann das Training wieder aufgenommen wird, werden wir laufend auf unserer Homepage aktualisieren.

Wir wünschen allen Gesundheit und hoffen, dass wir unseren Trainingsbetrieb bald wieder aufnehmen können.

Update zu 2-G beim Judotraining

Ab Montag 8.11.2021 gelten gemäß Verordnung des Gesundheitsministeriums verschärfte Maßnahmen, welche auch die Teilnahme am Judotraining betreffen!

Für eine Teilnahme am Judotraining ist allgemein ein 2-G Nachweis erforderlich.
Für Jugendliche bis 15 wird der Ninja-Pass, der die Schultestungen abbildet, unter 2-G anerkannt. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2-G-Nachweis verfügen.

Wer als Kontaktperson K1 oder K2 gilt, darf, auch wenn negativ getestet, nicht am Training teilnehmen.