Update zu 2-G beim Judotraining

Ab Montag 8.11.2021 gelten gemäß Verordnung des Gesundheitsministeriums verschärfte Maßnahmen, welche auch die Teilnahme am Judotraining betreffen!

Für eine Teilnahme am Judotraining ist allgemein ein 2-G Nachweis erforderlich.
Für Jugendliche bis 15 wird der Ninja-Pass, der die Schultestungen abbildet, unter 2-G anerkannt. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2-G-Nachweis verfügen.

Wer als Kontaktperson K1 oder K2 gilt, darf, auch wenn negativ getestet, nicht am Training teilnehmen.

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