Update zu 2-G beim Judotraining

Ab Montag 8.11.2021 gelten gemäß Verordnung des Gesundheitsministeriums verschärfte Maßnahmen, welche auch die Teilnahme am Judotraining betreffen!

Für eine Teilnahme am Judotraining ist allgemein ein 2-G Nachweis erforderlich.
Für Jugendliche bis 15 wird der Ninja-Pass, der die Schultestungen abbildet, unter 2-G anerkannt. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2-G-Nachweis verfügen.

Wer als Kontaktperson K1 oder K2 gilt, darf, auch wenn negativ getestet, nicht am Training teilnehmen.

Trainingswoche Gars

Der Judoclub VHS Horn-Gars veranstaltete in der Zeit von 5. bis 9. Juli 2021 eine Trainingswoche in der Volksschule Gars.

Es fanden zwei Mal täglich Judo-Trainingseinheiten statt, wo neue Technik erlernt und bereits bekannte Techniken vertieft werden konnten. Die Kinder wurden je nach Graduierung in unterschiedliche Gruppen eingeteilt, wodurch eine intensive, dem Können entsprechende, Betreuung stattfinden konnte. Natürlich kam auch das Kämpfen nicht zu kurz. Gerade am letzten Tag durften alle ihr Talent bei Kämpfen mit einem Kampfrichter unter Beweis stellen. Die jungen Judoka waren sehr fleißig und mit Begeisterung bei der Sache.

Als Zusatzprogramm wurden ein Tag bei den Pfadfindern und bei der Freiwilligen Feuerwehr, sowie eine Besichtigung der Ruine Gars angeboten. Zu den Highlights der Woche zählten auch die zwei Tage, an welchen die Sportunion einen Actionparcours und ein riesiges aufblasbares Gleichgewichtsspiel zur Verfügung stellte.

Als Ausgleich zum aktiven Training wurden Spiele bereitgestellt. Einige Kinder lernten unter der Anleitung von Profi Thomas Bauer Schach spielen.

Unter der Leitung von Christiane Gradner, halfen die Trainer Edgar Berger, Kristina Menhart, sowie Thomas Bauer und Stefan Hofbauer, den 17 Kindern eine tolle Woche zu bieten.

Diese Trainingswoche inklusive kulinarischer Versorgung wurde den Kindern unentgeltlich angeboten. Der Verein wollte damit den Kindern nach der langen Corona-bedingten Trainingspause eine Möglichkeit geben, ihren Sport auszuüben und vor allem die Freude daran zu behalten.

Trainingsbetrieb

Liebe Eltern, liebe Judokas!

Nach Bekanntgabe der COVID-19-Öffnungsverordnung ist auch Kontaktsport und damit Judo ab 19.05.2021 wieder erlaubt.
Wir starten zu den gewohnten Trainingszeiten mit dem Trainingsbetrieb. Folgende Termine sind fürs Erste einmal vorgesehen:

  • MI 19.05.2021
  • MI 26.05.2021
  • MO 31.05.2021
  • MI 02.06.2021
  • FR 04.06.2021
  • MO 07.06.2021
  • MI 09.06.2021
  • FR 11.06.2021
  • MO 14.06.2021
  • MI 16.06.2021
  • FR 18.06.2021
  • MO 21.06.2021
  • MI 23.06.2021
  • FR 25.06.2021
  • MO 28.06.2021
  • MI 30.06.2021

Mindestabstand: Während der Sportausübung in allen Bereichen (Outdoor, Indoor, Sportstätte, öffentliche Fläche) ist kein Mindestabstand einzuhalten. In Garderoben, Gängen und beim Betreten ist der Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.

Maskenpflicht: Während der Sportausübung und in Feuchträumen ist keine Maske zu tragen. In Garderoben, Gängen und beim Betreten ist eine FFP2-Maske (Kinder unter 14 Jahren Mund-Nasen-Schutz) zu tragen.

Eintrittstest“: Ein Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr (“Eintrittstest”) muss vorliegen. PCR-Test (72h), Antigentest inkl. Schultest (48h), Selbsttest vor Ort (gültig nur für das Training) Der Union Judoclub VHS Horn Gars stellt keine Testmöglichkeit zur Verfügung.
Kinder unter 10 Jahren müssen laut gesetzlicher Vorgaben keinen Eintrittstest erbringen. Im Rahmen der Risikominimierung empfiehlt der Österreichische Judoverband die Testung aller am Trainingsbetrieb teilnehmenden Personen.

Um das Ansteckungsrisiko so weit wie möglich zu reduzieren, ist es ausschließlich den Sportlern erlaubt die Sportstätte (Garderoben und Turnsaal) zu betreten. Es ist empfehlenswert, dass die Kinder bereits mit dem Judogewand zum Training erscheinen. Eltern und Begleitpersonen ist es nicht erlaubt die Sportstätte zu betreten. Um die erfordrlichen Gesundheitschecks und Testüberprüfungen durchführen zu können bitten wir die Kinder bereits 15min vor dem Training da zu sein, um pünktlich mit dem Training beginnen zu können. Eine Voranmeldung zum Training ist vorerst nicht erforderlich. Je nach Anzahl der Sportler werden wir das nach Bedarf anpassen.
Da durch die neue Verordnung die Bürokratie nicht weniger wird, benötigen wir von allen Sportlern die ausgefülte und unterschriebene Einverständniserklärung. Bitte wenn möglich schon ausgefüllt zum Training mitnehmen. (Wir werden auch ein paar Formulare vor Ort haben)
Um uns allen trotz der Umstände den Judosport zu ermöglichen, werden wir das Sicherheitskonzept zur Ausübung des Judosports, ausgearbeitet durch den Österreichischen Judoverband, streng umsetzen.