Trainingsbetrieb

Liebe Eltern, liebe Judokas!

Nach Bekanntgabe der COVID-19-Öffnungsverordnung ist auch Kontaktsport und damit Judo ab 19.05.2021 wieder erlaubt.
Wir starten zu den gewohnten Trainingszeiten mit dem Trainingsbetrieb. Folgende Termine sind fürs Erste einmal vorgesehen:

  • MI 19.05.2021
  • MI 26.05.2021
  • MO 31.05.2021
  • MI 02.06.2021
  • FR 04.06.2021
  • MO 07.06.2021
  • MI 09.06.2021
  • FR 11.06.2021
  • MO 14.06.2021
  • MI 16.06.2021
  • FR 18.06.2021
  • MO 21.06.2021
  • MI 23.06.2021
  • FR 25.06.2021
  • MO 28.06.2021
  • MI 30.06.2021

Mindestabstand: Während der Sportausübung in allen Bereichen (Outdoor, Indoor, Sportstätte, öffentliche Fläche) ist kein Mindestabstand einzuhalten. In Garderoben, Gängen und beim Betreten ist der Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.

Maskenpflicht: Während der Sportausübung und in Feuchträumen ist keine Maske zu tragen. In Garderoben, Gängen und beim Betreten ist eine FFP2-Maske (Kinder unter 14 Jahren Mund-Nasen-Schutz) zu tragen.

Eintrittstest“: Ein Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr (“Eintrittstest”) muss vorliegen. PCR-Test (72h), Antigentest inkl. Schultest (48h), Selbsttest vor Ort (gültig nur für das Training) Der Union Judoclub VHS Horn Gars stellt keine Testmöglichkeit zur Verfügung.
Kinder unter 10 Jahren müssen laut gesetzlicher Vorgaben keinen Eintrittstest erbringen. Im Rahmen der Risikominimierung empfiehlt der Österreichische Judoverband die Testung aller am Trainingsbetrieb teilnehmenden Personen.

Um das Ansteckungsrisiko so weit wie möglich zu reduzieren, ist es ausschließlich den Sportlern erlaubt die Sportstätte (Garderoben und Turnsaal) zu betreten. Es ist empfehlenswert, dass die Kinder bereits mit dem Judogewand zum Training erscheinen. Eltern und Begleitpersonen ist es nicht erlaubt die Sportstätte zu betreten. Um die erfordrlichen Gesundheitschecks und Testüberprüfungen durchführen zu können bitten wir die Kinder bereits 15min vor dem Training da zu sein, um pünktlich mit dem Training beginnen zu können. Eine Voranmeldung zum Training ist vorerst nicht erforderlich. Je nach Anzahl der Sportler werden wir das nach Bedarf anpassen.
Da durch die neue Verordnung die Bürokratie nicht weniger wird, benötigen wir von allen Sportlern die ausgefülte und unterschriebene Einverständniserklärung. Bitte wenn möglich schon ausgefüllt zum Training mitnehmen. (Wir werden auch ein paar Formulare vor Ort haben)
Um uns allen trotz der Umstände den Judosport zu ermöglichen, werden wir das Sicherheitskonzept zur Ausübung des Judosports, ausgearbeitet durch den Österreichischen Judoverband, streng umsetzen.

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